Vorschlag für eine Wahlrechtsreform

Donnerstag, 14. September 2017 | von

Ich schlage eine Wahlrechtsreform mit folgendem Inhalt vor:

Die Verteilung der Bundestagssitze wird bestimmt durch den Anteil der Wähler und der Nichtwähler.

Am Beispiel der Bundestagswahlergebnisse von 2013 sieht das wie folgt aus:

Bei einer Wahlbeteiligung von 71,5% erhalten die gewählten Volksvertreter 71,5% der Sitze, das entspricht 456 von 638 Abgeordneten. Die restlichen 18,5 % der Sitze, diese entspricht 118 von 638 Mandaten, wird in einem Losverfahren unter allen zur Bundestagswahl zugelassenen Wählern ausgelost.

So werden in Zukunft Wähler und Nichtwähler zum Gelingen der Deutschen Demokratie beitragen.

Dieter Emil Baumert
Grenzach-Wyhlen (D) / Manduria (I)