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Der verhinderbare Tod an Meningokokkensepsis/ Waterhouse Friedrichsen Syndrom des Michel Keller: Schläft das Gesundheitsamt?

Erstveröffentlichung in ZITTIG Br. 74/75
Juli/August 1985
von Dieter Baumert

Aus der Redaktion

Eine kritische Zeitschrift muß nicht immer geheime Informationen verbreiten. Oftmals wichtiger sind Zusammenhänge aufzuzeigen, die durch die zerstückelnde Berichterstattung des Journalismus mehr verloren gehn, als daß sie hergestellt würden. Oder wie es Karl Kraus sagte: Der Journalismus dient nur scheinbar dem Tage. In Wahrheit zerstört er die geistige Empfänglichkeit der Nachwelt.

Aus diesem Grunde findet ihr in dieser ZITTIG eine Geschichte, die nicht aktuell ist. In dieser oder jener Form stand sie in dieser oder jener Zeitung. Trotzdem erschien es uns wichtig über den Fall des kleinen Michel Keller zu berichten. Es wird berichtet nicht nur von der Verpenntheit einer Behörde, vom persönlichen Schicksal eines kleinen Erdenmenschen, sondern auch vom Mut und von der Entschlossenheit zweier Eltern, die eine umfassende Information der Bevölkerung über die Meningokokkensepsis/Waterhouse Friedrichsen-Syndrom fordern. Wann werden Behörden endlich eine offene, nichtverheimlichende Informationspolitik praktizieren? Solange sind Bürger, Politiker und Medien gefordert immer wieder Öffentlichkeit herzustellen und Zusammenhänge aufzuzeigen.

Eine Familie versucht seit über einem halben Jahr Behörden, Ärzte und Politiker dazu zu bringen, daß über die Kinderkrankheit Meningokokkensepsis/Waterhouse Friedrichsen Syndrom informiert wird. Doch der Erfolg liegt noch in weiter Ferne. Die ZITTIG bringt die erste ausführliche Übersicht über die Hintergründe.

6. Dezember 1984: Nikolaustag in Riedlingen, einer kleinen Gemeinde im Kandertal, nicht weit von Basel entfernt. Der achtjährige Steffen Michel Hartmann Keller spielt nachmittags, wie so oft, im Freien mit Freunden. Er macht einen völlig gesunden Eindruck. Am späten Nachmittag sitzen Michael und sein Vater vor dem Fernsehapparat und sehen sich einen Tierfilm an. Gegen 17 Uhr friert der Junge, eine Stunde später stellt der Vater bei seinem Sohn glänzende Augen fest und mißt ihm Fieber: zwischen 38,5 und 40 Grad. Der Vater gibt Michel ein Fieberzäpfchen.

Später, Michels Vater, Robert Keller, ist beim Sport, wird seine Frau unruhig und ruft die Hausärztin an, die sofort kommt. Die Ärztin untersucht das Kind gründlich, äußere Veränderungen an der Haut sind nicht ersichtlich. Bei einer erneuten Temperaturmessung hat Michel 40,0 Grad Fieber. Auch die Doktorin verordnet Michel ein fiebersenkenden Mittel und Wickel. Als Vater Robert gegen 20 Uhr 45 nach Hause kommt, erneuert er den Wadenwickel, den seine Frau dem Kind gemacht hat. Er stellt dabei fest, daß Michel lichtempfindlich ist, er nicht ins Helle schauen will – es ist ihm unangenehm. Zwischen normalen Sätzen sagt er plötzlich "laß die Nacht aus der Dose“. Wollte Michel jenen Schlaf, der kranken Menschen die Gesundung bringt oder ahnte das junge Wesen den bevorstehenden Tod?

Nachts gegen 2 Uhr, nachdem Michel erbrochen hat, hat Michel 40,4 Grad Fieber. Die telefonisch verständigte Doktorin empfiehlt den Eltern, Michel mit lauwarmem Wasser abzuwaschen. Dabei stellen sie auf der Brustmitte Michels, unterhalb des Halses bis zum Bauch, 15 bis 20 rötliche Punkte fest. Die Eltern denken an eine der bekannten Kinderkrankheiten, informieren deshalb die Ärztin darüber nicht. Ein verhängnisvoller Irrtum uninformierter Eltern. Hätte die Ärztin von den Punkten gewußt, wäre sie nocheinmal in der Nacht gekommen, hätte gesehen, daß es keine normale Kinderkrankheit ist, sondern die lebensgefährliche Meningokokkensepsis/Waterhouse Friedrichsen Syndrom. Wären die Abwehrkräfte zu diesem Zeitpunkt noch stark genug gewesen, hätte Michel gerettet werden können. Hätten die Eltern von dem Erscheinungsbild Meningokokkensepsis/Waterhouse Friedrichsen Syndrom gewußt, hätten sie die Krankheit selbst erkennen können.

Doch der Moment der rettenden Erkenntnis flieht unerkannt – tiefe Nacht über Riedlingen. Am Morgen gegen 7 Uhr hat Michel nur noch 37,5 Grad Fieber, aber die Pünktchen auf dem Körper Michels haben zugekommen. Nachdem die Mutter Fieberzäpfchen aus der Apotheke geholt hat, geht sie anschließend zur Arbeit. Robert Keller informiert die Ärztin über den scheinbar normalen Verlauf. Im Laufe des Vormittags wird Michel nervös, hat Durchfall und bricht zweimal.

Gegen 11 Uhr macht Michels akuter Gesundheitszustand dem Vater Angst, er verständigt sofort die Kinderärztin. Er berichtet ihr, daß Michel nun blaue und bunte Flecken hätte und über Atemnot klage. Diese Symptome sind nun für die Ärztin höchst alarmierend, das können nicht Röteln sein, so wie sie es bis jetzt angenommen hat. Wenige Minuten später kommt die Ärztin in das Haus der Kellers. Ein kurzer Blick auf Michel, der noch ansprechbar ist, macht ihr klar, daß eine sofortige Klinikeinweisung notwendig ist, weil sich die Flecken auf dem Körper des Kindes vermehren, ausdehnen und damit klare Hinweise für eine Sepsis vorliegen. 20 Minuten später bringt der Krankenwagen Michel ins Krankenhaus.

Kellers Hausärztin hatte noch nie das Waterhouse Friedrichsen Syndrom bei einem Kind ihrer Praxis gesehen, kannte aus ihre Praxis nur einen Sepsis-Fall. Die Ärzte im Lörracher Krankenhaus erkennen sofort, daß es sich bei Michels Krankheit um die gefährliche und selten auftretende Meningokokkensepsis/Waterhouse Friedrichsen Syndrom handelt.

Die Ärzte sind besorgt, meinen, daß es ein Wunder sei, wenn das Kind überleben würde. Doch am 07. Dezember 1984 hatte für den kleinen Michel das Universum kein Wunder übrig.

Michel ist bei der Aufnahme im Krankenhaus nach 12 Uhr im Schock und unterkühlt, sein Kreislauf ist zentralisiert, die Ärzte des Krankenhauses stellen Petechien und flächenhafte Blutungen an den Beinen, Brust und Armen fest. Trotz der sofortigen Gabe von Antibiotika und Bluttransfussion kann der foudroynate Krankheitsverlauf nicht mehr beeinflußt werden. Michel stirbt in der Nacht zum 08. Dezember 1984 gegen 2 Uhr 10.

Nehmen Eltern im Normalfall den Tod eines Kindes als unabwendbaren Schicksalsschlag hin, ertragen oft stoisch das plötzliche Fehlen ihres jungen Mitmenschen, stellen keine Fragen zu Ursachen, und wenn doch, dann nicht laut und öffentlich vernehmbar. Anders der 37jährige Robert Keller, Hausmann und seine Frau: sie forschen weiter, informieren sich klagen daraufhin das Gesundheitsamt in Lörrach an.

Schon am 07. Dezember 1984 erfuhr Robert Keller von dem Gesundheitsamts-Arzt Dr. Kirscht, daß Michel nicht das erste Kind mit der Meningokokkensepsis/Waterhouse Friedrichsen Syndrom-Krankheit in der Region war. Nach dem Todesfall der Rheinfelderin Linda Peres habe man darüber beraten, ob man sich ärztlicherseits und von Seite des Gesundheitsamtes an die Öffentlichkeit wenden solle. Dies sei jedoch, so Dr. Kirscht, nicht für erforderlich gehalten worden.

DER FALL LINDA PEREZ

Am 08. Oktober 1984: die dreijährige Lida Perez hat Fieber. 40 Grad. Gegen 14 Uhr 30 rufen die Angehörigen die praktizierende Bereitschaftsärztin für Rheinfelden an. Wegen vieler Kindererkrankungen an diesem Wochenende trifft die Ärztin erst zwei Stunden später in der sehr kleinen Wohnung der Familie Perez ein. Eine gründliche Diagnose ergibt keine Besonderheit: Weder Hautveränderungen, noch eine Starre im Genickbereich stellt sie fest. Die Ärztin vermutet eine Nierenbeckenentzündung oder eine Blaseninfektion. Ein pflanzliches Blasentherapeutikum und Fieberzäpfchen sollen helfen. Die Grosseltern bittet sie, jegliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes ihr umgehend mitzuteilen. In der Nacht zum Samstag bringen die Großeltern das Kind in die Lörracher Kinderklinik, wo es stirbt.

GERETTETE KINDER, DANK FRÜHZEITIGEM ERKENNEN

Der Hausarzt von Linda Perez, der an diesem Wochenende keinen Bereitschaftsdienst hatte, der Rheinfelder Arzt Dr. Biester, hatte in seiner Praxis mehrere Fälle der Miningokokken-Sepsis erkannt.

Im Februar 1983 erkrankte ein zweijähriges Kind, im März 1984 eine sechs Monate altes Kind an der heimtückischen Krankheit. Durch das frühzeitige Erkennen der lebensgefährlichen Krankheit und die sofortige Einweisung in die Lörracher Klinik, konnten die beiden Kinder gerettet werden.

Auch Ende Oktober 1984 gab es in der Praxis von Dr. Biester, einen weiteren Fall von Meningokokkensepsis/Waterhouse Friedrichsen Syndrom. Der drei Monate alte Alexander Haller, jüngster dreier Geschwister aus Grenzach-Wyhlen, erkrankt am 24. Oktober. Er bekommt eine Darminfektion. Da Seit Mitte Oktober die Schwester Saskia die Windpocken hat, muß die Familie damit rechnen, daß die Geschwister angesteckt werden. Am 24. Oktober steigt Alexanders Fieber auf 40 Grad. Am frühen Morgen ruft die Mutter bei Dr. Biester an, erhält auf 7 Uhr 50 einen Praxistermin. Alexander wird untersucht, er muß Urin zur Untersuchung lassen, kann jedoch nicht sofort: die Mutter wartet eine viertel Stunde mit ihm im Wartezimmer. Dabei stellt sie im Brustbereich von Alexander fünf rote Flecken fest. Es sieht so aus, als hätte er jetzt auch die Masern. Der Arzt, aufgrund der anderen Fälle in seiner Praxis, sensibilisiert, weist das Kind sofort in das Lörracher Krankenhaus ein. Dem Krankenwagenfahrer sagt er, daß Alexander die gleichen Anzeichen wie Linda Perez hat. In der Kinderklinik Lörrach werden die Erreger zunächst durch Medikamente zum Absterben gebracht, gegen Abend und in der Nacht wird ein Blutaustausch vorgenommen. Nach drei Wochen Klinikaufenthalt, während dessen Dauer er doch noch die Windpocken bekommt, wird er am 09. November 1984 entlassen.

VERSAGTE DAS GESUNDHEITSAMT?

Die seltene Krankheit Meningokokkensepsis/Waterhouse Friedrichsen Syndrom war also nicht nur theoretisch bekannt, sondern auch in den letzten Monaten häufiger aufgetreten. Das Lörracher Gesundheitsamt jedoch veröffentlichte keine Warnung an Ätzte und Eltern, so wie es das Gesundheitsamt Konstanz aufgrund einer Intervention einer Bürgerin, deren Kind gerettet werden konnte (siehe Kasten, fehlt in dieser Internetversion, Anm.d.A) getan hatte.

Bereits Anfang November hatte der Grüne Kreisrat Rolf Uhrig aus Rheinfelden in einer Sitzung des Sozial- und Krankenhausausschusses den Lörracher Landrat Leible gebeten, doch einmal beim staatlichen Gesundheitsamt nachzuhaken. Der Vater von Linda Perez hatte, laut Uhrig, einen Tag nach ihrem Tod beim Lörracher Gesundheitsamt nachgefragt, ob es nicht vielleicht schon Ansteckungen gegeben haben könne, also auch andere Kinder erkranken können. Erst nach drei Tagen, so Uhrig, habe der besorgte Vater Antwort erhalten und zwar die, er solle doch nicht gleich solche Angst haben. Uhrig: Wenn das stimmt, muß man das Gesundheitsamt bitten, besorgten Eltern in Zukunft vernünftige Antworten zu geben.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Annette Brandner, weist Mitte November die Vorwürfe Uhrigs zurück: „Die von Kreisrat Uhrig geäußerte Kritik am Gesundheitsamt entbehrt jeglicher Grundlage“. Und „Es wurde uns von dem Vater des Kindes bestätigt, daß er sich zu keinem Zeitpunkt mit dem Gesundheitsamt in Verbindung gesetzt hatte.“

Doch selbst wenn die Kritik des Grünen Uhrig nicht stimmen sollte, beschlossen auch in diesem Falle die Aerzte des Gesundheitsamtes, die Schutzmassnahmen nicht über den engen familiären Bereich auszudehnen. Der Kindergarten wurde geschlossen. Der Leiterin des Kindergartens wurde der Sachverhalt erklärt und sie wurde gebeten, aufgeregte Eltern zu beruhigen. Auch nach dieser öffentlichen Kritik fand es das Lörracher Gesundheitsamt nicht notwendig, über die Meningokokkensepsis/Waterhouse Friedrichsen Syndrom zu informieren.

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